Kategorie: Informationen

Informationen zu Feuerwehren im Allgemeinen

Leistungsspange der Jugendfeuerwehr

Allen jugendlichen Bewerbern im Alter von 15 – 18 Jahren, die sich mindestens 1 Jahr in der Gemeinschaft einer Jugendfeuerwehr bewährt haben, und die geforderten Leistungen erbracht haben, bekommen als Dank und Anerkennung für diese Bereitschaft, ihre Dienstfreudigkeit und ihren Einsatz, die Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr verliehen.

Die Leistungsspange soll eine Auszeichnung für junge Menschen sein, die sich schon frühzeitig als Einzelne in eine Gemeinschaft und ihre Ordnung einfügen, in ihr Verantwortung und Pflichten übernehmen und sich zur praktischen Hilfstätigkeit am Mitmenschen vorbereiten.
Die Leistungsspange erfordert eine fünffache Leistung innerhalb der Gemeinschaft. Diese Leistung erstreckt sich auf gute persönliche Haltung und geordnetes und geschlossenes Auftreten, auf Schnelligkeit und Ausdauer, auf Körperstärke und Körpergewandtheit und auf ausreichendes feuerwehrtechnisches und allgemeines Wissen und Können.
In allen Sparten wird eine Erfolg versprechende Gemeinschaftsleistung der Gruppe gefordert, bei der der Stärkere dem Schwächeren hilft.“

Wenn Sie sich näher für das Erwerben der Leistungsspange interessieren, lesen doch bitte weiter…

LLink zur Internetseite der Hessischen Jugendfeuerwehr

Atemschutzgeräteträger

Bei den genannten Personen handelt es sich um Atemschutzgeräteträger. Diese Personen sind speziell ausgebildet und ausgerüstet, um unabhängig von der Außenluft arbeiten zu können. Dies kann der Fall sein, wenn Personen aus verqualmten Gebäuden gerettet werden müssen, oder dort Löscharbeiten durchgeführt werden sollen. Atemschutzträger kommen immer zum Einsatz, wenn Atemgifte vorhanden sind oder sein könnten, wie z.B. in der Kanalisation, oder bei Unfällen mit giftigen Substanzen.
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Missbrauch von Notrufnummern

Hintergrund: Im Raum Marburg meldete ein Anrufer einen fingierten schweren Verkehrsunfall. Aufgrund des Notrufes rückten Rettungskräfte von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst aus, suchten jedoch vergeblich nach der angeblichen Unfallstelle. Die Polizei leitete wegen dieses Missbrauches ein Strafverfahren ein. Den Anrufer erwartet eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr und eine Geldstrafe.
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Brandschutz ist Lebensschutz

Deutsches Grünes Kreuz stellt Infomaterial für Brandschutzerziehung zur Verfügung

Im Rahmen der Aktion „Brandschutz ist Lebensschutz“ intensiviert der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) seine Aufklärungsaktivitäten zu Brandgefahren im privaten Wohnungsbereich. Weitere Partner dieser Initiative des Deutschen Grünen Kreuzes (DGK) sind unter anderem der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks und der Verein der Brandschutzbeauftragten Deutschlands.
Die Aktion „Brandschutz ist Lebensschutz“ stellt vielfältige Informationsmaterialien kostenfrei zur Verfügung. So zum Beispiel eine „Brandschutz-Karte“ mit Tipps zur Brandvermeidung und ein Suchbild für Kinder, das als Baustein im Rahmen der Sicherheitserziehung eingesetzt werden kann. Eine Übersicht aller zur Verfügung stehenden Unterlagen zum vorbeugenden Brandschutz gibt die Broschüre „Aufklärung tut Not“, die kostenfrei angefordert werden kann. Dieser Leitfaden für die Aufklärungsarbeit informiert zudem über technische Sicherungsmöglichkeiten für den privaten Haushalt.
Mit der Broschüre „Aufklärung tut Not“ richtet sich die Aktion „Brandschutz ist Lebensschutz“ vor allem an Feuerwehren, Fachkräfte aus den Bereichen Erziehung und Schule, Mitarbeiter des öffentlichen Gesundheitsdienstes, Wohnungsgesellschaften, Baufachleute und Architekten. Sie kann kostenfrei angefordert werden bei: Aktion „Brandschutz ist Lebensschutz“, Postfach 1827, 73408 Aalen.
Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände können auch größere Stückzahlen dieser Publikation für ihre Brandaufklärungsarbeit bestellen. Lediglich die Frachtkosten müssen übernommen werden.

Weitere Informationen finden Sie im Internet: www.feuerwehrverband.de

aus: Florian Hessen – Zeitschrift für Feuerwehren
Heft 6/2002 Seite 5