Kategorie: Bürgerinformationen

Interessante Links und Artikel zum Thema Feuerwehr und Brandschutz

Rauchwarnmelder retten Leben!

Jährlich kommen in Deutschland etwa 600 Menschen durch Brände ums Leben! Weitere 6.000 Kinder und Erwachsene werden durch Brände verletzt!

Zwei Drittel aller Brandopfer werden zuhause, meist nachts, im Schlaf überrascht.

Deshalb hat das Land Hessen bereits 2005 gesetzlich vorgeschrieben, dass bei Neu- und Umbauten mindestens folgende Räume von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten sind:
• Schlaf- und Kinderzimmer sowie
• Flure, die als Rettungswege dienen.

Bestehende Wohnungen müssen bis zum 31.12.2014 nachgerüstet werden. Sie können mit geringem Aufwand und Kosten viel zu Ihrer Sicherheit und der Ihrer Familie beitragen.

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Jugendflamme der Jugendfeuerwehr

Die Jugendflamme ist ein Ausbildungsnachweis in Form eines Abzeichens für Jugendfeuerwehrmitglieder und wird in drei Stufen unterteilt.

Genauso wie die  ist die Jugendflamme ein Symbol, dass der Träger dieses Zeichens den Anforderungen der Jugendfeuerwehr gewachsen ist. Wer die Jugendflamme erhalten will, muss drei Prüfungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten ablegen. Voraussetzung zur Teilnahme an der dritten Prüfung ist der Erwerb der Leistungsspange.

Verleihung

Der Erwerb der einzelnen Stufen der Jugendflamme wird mit einem Stempel im Mitgliedsausweis bestätigt. Das Abzeichen wird auf der linken Brusttasche des Übungsanzuges getragen und darf auch nach Übertritt in die Einsatzabteilung am Dienstanzug weiter getragen werden. Die Jugendflamme besteht aus drei verschiedenen Abzeichen gleicher Form mit unterschiedlichen Flammenfarben.

Zielsetzung

Mit der Jugendflamme sollen traditioneller Elemente der feuerwehrtechnischen Ausbildung mit Inhalten und Methoden der Jugendarbeit verknüpft werden. Die Jugendfeuerwehrzugehörigkeit soll gestärkt werden.
Die Aufgaben zum Erlangen der Jugendflammen umfassen auch Öffentlichkeitsarbeit, Erste Hilfe und sportliche Herausforderungen. Es werden feuerwehrtechnische Inhalte vermittelt und die soziale Kompetenz des Einzelnen gefördert.

Jugendflamme Grundsätze

Leistungsspange der Jugendfeuerwehr

Allen jugendlichen Bewerbern im Alter von 15 – 18 Jahren, die sich mindestens 1 Jahr in der Gemeinschaft einer Jugendfeuerwehr bewährt haben, und die geforderten Leistungen erbracht haben, bekommen als Dank und Anerkennung für diese Bereitschaft, ihre Dienstfreudigkeit und ihren Einsatz, die Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr verliehen.

Die Leistungsspange soll eine Auszeichnung für junge Menschen sein, die sich schon frühzeitig als Einzelne in eine Gemeinschaft und ihre Ordnung einfügen, in ihr Verantwortung und Pflichten übernehmen und sich zur praktischen Hilfstätigkeit am Mitmenschen vorbereiten.
Die Leistungsspange erfordert eine fünffache Leistung innerhalb der Gemeinschaft. Diese Leistung erstreckt sich auf gute persönliche Haltung und geordnetes und geschlossenes Auftreten, auf Schnelligkeit und Ausdauer, auf Körperstärke und Körpergewandtheit und auf ausreichendes feuerwehrtechnisches und allgemeines Wissen und Können.
In allen Sparten wird eine Erfolg versprechende Gemeinschaftsleistung der Gruppe gefordert, bei der der Stärkere dem Schwächeren hilft.”

Wenn Sie sich näher für das Erwerben der Leistungsspange interessieren, lesen doch bitte weiter…

LLink zur Internetseite der Hessischen Jugendfeuerwehr

Atemschutzgeräteträger

Bei den genannten Personen handelt es sich um Atemschutzgeräteträger. Diese Personen sind speziell ausgebildet und ausgerüstet, um unabhängig von der Außenluft arbeiten zu können. Dies kann der Fall sein, wenn Personen aus verqualmten Gebäuden gerettet werden müssen, oder dort Löscharbeiten durchgeführt werden sollen. Atemschutzträger kommen immer zum Einsatz, wenn Atemgifte vorhanden sind oder sein könnten, wie z.B. in der Kanalisation, oder bei Unfällen mit giftigen Substanzen.
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Missbrauch von Notrufnummern

Hintergrund: Im Raum Marburg meldete ein Anrufer einen fingierten schweren Verkehrsunfall. Aufgrund des Notrufes rückten Rettungskräfte von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst aus, suchten jedoch vergeblich nach der angeblichen Unfallstelle. Die Polizei leitete wegen dieses Missbrauches ein Strafverfahren ein. Den Anrufer erwartet eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr und eine Geldstrafe.
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